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Vorratsdatenspeicherung, oder was?

Sebastian Bauer (augusto) - Dienstag, 21. November 2006
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crystal_clear_communityserendipitythumb.pngDie Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie wird sicherlich nur noch eine Frage der Zeit sein. Das Thema scheint aber wohl nicht mehr aufzuhalten. Umso interessanter was man in den letzten Tagen u.a. bei Heise lesen konnte.

BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen: Einem Kunden von T-Online gelang es nach fast drei Jahren, dass seine IP-Adresse nach Verbindungsende sofort gelöscht werden muss. Folglich ist keine Nachverfolgung über dessen IPs möglich. Denn zur Abrechnung werden solche Daten heute kaum noch benötigt. Schließlich hat mittlerweile eigentlich jeder eine Flatrate. Sehr erstaunliche, dass dies erst durch ein Gericht bestätigt werden musste.

Eine entsprechende Musterklage ist auch erhältlich. Zur Info:

Internet-Zugangsprovider müssen dynamisch zugewiesene IP-Adressen nach Verbindungsende unverzüglich löschen. So hat das Landgericht Darmstadt am 07.12.2005 (25 S 118/2005) entschieden.

T-Online löscht Verbindungsdaten teilweise auf Antrag: Heute liest man bei Heise, dass die sofortige Löschung auch auf Anfrage - ohne den Umweg über ein Gericht - möglich sei. Jedoch können wegen dem hohen Aufwand nur wenige Kunden berücksichtigt werden.

Der Erfolg wird sicherlich nur von kurzer Dauer. Denn spätestens die bevorstehende Vorratsdatenspeicherung wird unsere ISPs zwingen die Daten aufzubewahren.

Weitere Links zu diesem Thema: Wikipedia, datenschutzzentrum.de, Stoppt die Vorratsdatenspeicherung, netzpolitik.org

 
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